Prater Wien BERNHARD ICHNER 04.05.2014 für Prater Wien Gmb H und Wiener Praterverband zum eigenen Gebrauch nach §42a Urh G. Gericht entschied: Oarsch Kübel' istkeine öffentliche Anstandsverletzung VON BERNHARD ICHNERPrater Posse. Betrunkenerbeschimpfte Karussell. Angesprochen fühltensich aber zwei Polizisten. Sie bestraften ihn. Oarsch Kübel' oder Oarsch Kieberer' daswarhier die Frage. Ersteres will ein Betrunkener wäh
[MEHR]rendder Fahrt auf dem Prater Turmdem weltweit höchsten Kettenkarussellgerufen haben, weil sichdas Gerät seiner Meinung nachnicht schnellgenugdrehte. Letzteres meinten zwei Polizisten gehörtzuhaben, die gerade in der Nähe des Karussells patrouillierten. Deshalbnahmen sie den Mann nach Endeder Fahrt in Empfang und straftenihn ab. Zu Unrecht, wie sichjetzt herausstellt. Denn das Landesverwaltungsgericht Wien entschied im Zweifel für den Beschuldigten. Karussell Expertin Richterin Sabrina Burda, die selbstgernmit dem 117 Meter hohen Karussell fährt, bezweifelte nämlich,dass bei all dem Umgebungslärm im Prater vom Boden aus eindeutigauszumachen ist, ob der Beschuldigte , Oarsch Kübel` oder , Oarsch Kieberer` gerufen hat'. Zumal sichdas Karussell mit 60 km/h dreht. Das Gericht nimmt an, dass sichdie Beamten schlicht verhört haben. Burda meint, der Mann habe im Bezugauf das Karussell nicht inordentlicher Schriftsprache , Oarsch Kübel', sondern vielmehr im Wiener Dialekt , Oarsch Kieber gerufen'_ Waszwarhoch verwechslungsfähigzudemvonden Polizistenvernommenen, Oarsch Kieberee klingt', aberbloß eine milieubedingte Unmutsäußerung'sei. Eine öffentliche Anstandsverletzungsei darin nichtzuerkennen. Zudem habe der laut Zeugen bereits merklich wankende Mannunmittelbar, nachdemer vonden Bezirksinspektoren angehaltenwurde, erklärt, den Prater Turm undnicht die Beamtenbeschimpftzuhaben. Für Burda istesunvorstellbar,dass jemand, der alkoholisiert ist, ausder Pistole geschossen einezum Zielführende Rechtfertigungzur Handhat'. Sprich:soschlagfertig sei ein Betrunkener einfach nicht. Dass der Mann während der Amtshandlung wild mit den Armenherumfuchtelte, wurdevonden Polizisten als aggressives Verhalten' ausgelegt. Doch auch damit blitzten sie bei der Juristin ab. Da die beiden nämlich laut eigenen Angaben die Fahne des Betrunkenen' nicht wahrnahmen, schloss Burda daraus, dass er sich quasinicht in Riech Weite befunden haben konnte. Aufgrund des größeren Abstandes zwischen Polizistenund Beschuldigtem kann das Herumfuchteln mit den Armen nichtals aggressives Verhalten qualifiziert werden.' Der Mann behauptete, bloß auf das Karussell gezeigtzuhaben.