8 30.01.2017 Der Standard Schlagstockeinsatzbeider Liliputbahn Zwei Studentensollenam Randeeines Polizeieinsatzes Widerstandgeleistethaben Michael Möseneder Wien Christoph W.und Lukas S.erscheinengschneiztundkampeltvor Richter Stefan Erdei. Die Studentensollenim Sommer2016der Staatsgewaltwiderstandenundversuchthaben,einen Polizistenzuverletzen. Wasdie Twensleugnen. Siewarenmiteiner Gruppeaufdem Weginden Wurstelprater. Leichtbeschwipst',schil
[MEHR]dert Verteidiger Christian Schmausden Zustandseiner Mandanten. Naheder Liliputbahnbemerktemaneinen Polizeieinsatz. Eswaren Dunkelhäutigegegeneinen Zaungelehntundwurdenkontrolliert',schildertder Erstangeklagte. Wirwolltendasdokumentieren',erläuterter,warumdie Handysgezücktwurden. Andemetwa20 Meterentferntstattfindenden Einsatzperipherbeteiligte Securitymitarbeiterkamennäherundverlangtenein Filmende. Esentspannsicheine Diskussionüberdie Rechtsgrundlageder Aufforderung. Eine Debatte,diemiteinemherangekommenen Beamtenfortgeführtwurde. Dieser Teilistaufeiner Videodatei,dieder Zweitangeklagtevorlegt,festgehalten. Auchdassder Polizistruhigdreimalumeinen Ausweisbittet. Nachdemzumdritten Malals Reaktiondie Gegenfrage Warum?'gekommenwar,packteder Beamte S.am Arm. Dannbrichtder Filmplötzlichab. Derzweite Teilsetztkurzdaraufein S.stehtmitdem Gesichtzum Zaun,die Händeoffenbarhinterdem Rückengefesselt. Erbewegtsichundwirdvom Beamtenzu Bodengebracht,sodasseraufdem Rückenliegt. Daherhabeermitden Füßenausgeschlagen,wie S.beteuert. Ichwargefesselt,dannhabeichden Schlagstockübermirgesehen. Eswarnichtsdaaußer Panikund Schmerzen.' Woistder Restdes Videos?',willder Richterwissen. Dasistjaoffensichtlichediert,wenneszwei Teilesind',fragterunderntetzunächst Schweigen. Schließlicherfährter,dassder Filmvoneinem Zeugenstammtderaufunabsehbare Zeitnichtdaist. Der Polizist,derbeidem Einsatzeine Rötungam Knieerlitt,sagt,die Verweigerungder Ausweisleistungsei provokantes,unnötiges Verhalten'gewesen. Haben Siesichgeärgert?',fragt Erdei. Dassessoweitkommenmusste.' Den Einsatzdes Schlagstocksbestreitetder33 Jährigenicht. Erhabeihndazuverwendet,die Beinedes Beamtshandeltenuntenzuhalten. Daskannwieein Schlagaussehen',gibterzu. Unklarbleibt,warumder Erstangeklagtehierist. Ersolldem Beamteneinen Trittverpassthabendenaberniemandgesehenhat. Der Polizististder Einzige,derbehauptet,im Tumultden Angriffgespürtzuhabenalsersichumdrehte,seinur W.in Reichweitegestanden. Wegenfehlender Zeugenwirdvertagt. GERICHT